Hinweis zu den neuen Vereinsförderrichtlinien

Erhöhung der Vereinsförderung durch Erlass neuer gemeindlicher Vereinsförderrichtlinien zum 01.01.2020

 

Die Gemeinde Scheyern fördert und unterstützt seit vielen Jahren durch die Vereinsförderrichtlinien die Vereine im Gemeindebereich.

Diese Vereinsförderrichtlinien wurden nun überarbeitet und die Förderung an die Vereine angemessen erhöht.

Mit Gemeinderatsbeschluss vom 17.12.2019 treten diese Richtlinien zum 01.01.2020 nun in Kraft.

 

Im Wesentlichen werden folgende Änderungen vorgenommen:

  • Festsetzung eines jährlichen Sockelbetrages i.H.v. 300,-- EUR je Verein (mit Außnahmen)
  • Festsetzung Mitgliederbezogener Zuschusss i.H.v. 1,--  EUR je Mitglied
  • Zuschusserhöhung von 10 % auf 20 % und Höchstgrenze auf 10.000,-- EUR bei Bauzuschüsse
  • Zuschusserhöhung von 10 % auf 20 % und Höchstgrenze auf 2.000,-- EUR bei Sonstige Investitionsmaßnahmen.
  • Zuschussgewährung für das jährliche Herrichten der Tennisplätze

 

Download Vereinsförderrichtlinien unter Ortsrecht / Verordnungen